Bauausführung in Hamm im Branchenbuch
FKM GmbH im Branchenbuch Hamm
Kleinbahnstraße 9, 59069 Hamm
02385 448
Der Gewerbeeintrag FKM GmbH in Hamm ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
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Straße | Kleinbahnstraße 9 | |
PLZ, Ort | 59069 Hamm | |
Koordinaten | 51.6281,7.85327 | |
KFZ-Navigation | 51.6281,7.85327 |
Fax | 02385 2221 |
info@fkm-fliesen.de |
Montag | 07:30 - 12:30, 14:00 - 17:00 |
Dienstag | 07:30 - 12:30, 14:00 - 17:00 |
Mittwoch | 07:30 - 12:30, 14:00 - 17:00 |
Donnerstag | 07:30 - 12:30, 14:00 - 17:00 |
Freitag | 07:30 - 12:30, 14:00 - 17:00 |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Hamm am Ostrand des Ruhrgebietes ist eine Planstadt, welche 1226 gegründet wurde und Mitglied des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist. Als Wahrzeichen der Stadt gilt die Pauluskirche im Stadtkern. Hamm...
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.
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