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Ähnlich wie bei der Patentanmeldung kann man auch ein Gebrauchsmuster schützen lassen, indem man eine entsprechende Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt vornimmt. Nach Prüfung der formellen und sachlichen Schutzvoraussetzungen wird ein Gebrauchsmuster für maximal zehn Jahre geschützt, wobei für die Aufrechterhaltung im Abstand einiger Jahre jeweils eine Gebühr zu entrichten ist. Nähere Informationen kann man auf den Internetseiten des DPMA erhalten.