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Berufsschulen in Bedburg-Hau - Anschrift & Kontakt (Seite 2)

Info zu Berufsschule: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

(3)
Berufskolleg Vera Beckers
52.71 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Girmesgath 131, 47803 Krefeld
Telefon:02151623380
Fax:0215162338222
E-Mail:172182@schule.nrw.de
Anschrift:Neuer Weg 121, 47803 Krefeld
Telefon:021517658101
Fax:02151765830
E-Mail:172212@schule.nrw.de
(2)
Berufskolleg Uerdingen
54.95 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Alte Krefelder Str. 93, 47829 Krefeld
Telefon:02151498480
Fax:021514984820
E-Mail:172200@schule.nrw.de
(1)
Berufskolleg Glockenspitz
55.18 km von Bedburg-Hau
Anschrift:Glockenspitz 348, 47809 Krefeld
Telefon:021515590
Fax:02151559142
E-Mail:172194@schule.nrw.de
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FAQ und Ratgeber Berufsschule
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Berufsschule in Bedburg-Hau? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Berufsschule

Die Berufsschulen als berufsbildende Schulen sind wesentlicher Bestandteil der dualen Ausbildung. Neben der fachlichen Bildung wird in einer Berufsschule die Allgemeinbildung gefördert.

Geschichte der Berufsschule

Berufsschulen bestanden als Fortbildungsschulen seit der Reichsgründung im Jahr 1871. Erst ab 1912 bezeichnete man sie als Berufsschulen, die den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung zusätzlich einen in einem Lehrplan festgelegten Stoff vermitteln.

Unterricht während der Berufsschulausbildung

In der Regel findet die Berufsschulausbildung abhängig vom Beruf und Ausbildungsjahr an zwei Berufsschultagen mit wöchentlich 8-12 Stunden statt. Falls in bestimmten Ausbildungsberufen nur eine geringe Anzahl von Auszubildenden eine Berufsschule besucht, kann der Unterricht auch in mehrwöchigen Blöcken stattfinden.

Berufsschulabschluss

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Beruf und beträgt in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Eine entsprechende Abschlussprüfung wird vor der zuständigen Stelle (z. B. der IHK, den Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern und Verwaltungsschulen) abgelegt. Das Abschlusszeugnis bildet meist ein Facharbeiterbrief, Gesellenbrief oder IHK-Prüfungszeugnis. 

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