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Der Gewerbeeintrag St. Brigida Seniorenzentrum GmbH in Köln ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Krankenpflege.
St. Brigida Seniorenzentrum GmbH
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Das St. Brigida Seniorenzentrum ist ein Seniorenheim mit Sitz in Köln. Wir haben den Anspruch unseren Senioren in unserem Seniorenheim ein Zuhause anzubieten, in dem Sie sich wohl und sicher fühlen.
Wir arbeiten mit neuen und speziellen Pflegekonzepten, um eine individuelle und optimale Betreuung zu gewährleisten. Mehrere Gemeinschaftsbereiche sowie ein wunderschöner Garten mit Terrasse oder Terrassen der Wohnetagen dienen als Treffpunkt für die Senioren. Unsere Einrichtung verfügt über 137 Einzelzimmer und 23 Doppelzimmer. Hierin integriert ist das Angebot von 8 Kurzzeitpflegebetten.
Die Universitätsstadt Köln ist zugleich die größte Stadt Nordrhein-Westfalens und eine der ältesten Städte der Bundesrepublik Deutschland. Bereit im 1. Jahrhundert n.Chr. erhielt Köln, strategisch...
Weitere Einträge zu Krankenpflege in Köln im Branchenbuch
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Allgemein kümmert sich die Gesundheits- und Krankenpflege mit der Versorgung und Betreuung von Menschen, die z. B. krank oder behindert sind.
Krankenpfleger: Begriffsdefinition
Ehemals waren Krankenpfleger und Krankenschwester gängige Berufsbezeichnungen im Gesundheitswesen. Seit 2004 wird dieser Berufszweig als Gesundheits- und Krankenpfleger bezeichnet.
Ambulante Pflege
Wenn pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt werden, spricht man von ambulanter Pflege (Schweiz: spitalexterne Pflege). Die ambulante Pflege kann von Angehörigen o. ä. als nichtprofessionelle Pflegepersonen oder aber durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen durchgeführt werden.
Sozialstation
Oft wird die ambulante Pflege von Sozialstationen in privater oder öffentlicher Trägerschaft wahrgenommen. In der Freien Wohlfahrtspflege sind z. B. das Deutsche Rote Kreuz, Diakonie oder Caritas tätig.
Häusliche Krankenpflege
Dieser umgangssprachliche Begriff steht für die ambulante Krankenpflege. Im Zuge der häuslichen Krankenpflege kann der Patient durch einen Pflegedienst in einem bestimmten Maß medizinisch versorgt.