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Notar in Werdohl im Branchenbuch


Mitschke & Hantelmann Rechtsanwälte im Branchenbuch Werdohl

Schlacht 2, 58791 Werdohl


02392 91965


Der Gewerbeeintrag Mitschke & Hantelmann Rechtsanwälte in Werdohl ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.

Mitschke & Hantelmann Rechtsanwälte

Mitschke, Hantelmann & Partner ist Ihre Anwaltskanzlei in Werdohl. Die Kanzlei berät sie unter anderem zu Fragen des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialrechts sowie des Immobilienrechts. Darüber hinaus werden Sie von der Anwaltskanzlei auch in den Bereichen Verkehrsunfallrecht, Unterhaltsrecht und Scheidungsrecht umfassend beraten. Die Kanzlei verfügt über einen dezidierten Erfahrungsschatz bei der Klärung von Unterhaltsfragen, der Klärung von Schadensersatzansprüchen sowie der Beilegung von Erbauseinandersetzungen. Planen Sie eine Unternehmensveräußerung oder müssen rechtliche Fragen bezüglich der Nachfolge geregelt werden? Auch in diesem Segment werden Sie durch die Anwaltskanzlei Mitschke, Hantelmann & Partner kompetent beraten. Als weiteren Service übernehmen die Anwälte für Sie notarielle Aufgaben wie die Beglaubigung von Dokumenten und Schriftstücken. Damit vor und während der Konsultierung der Rechtsanwälte keine unangenehmen Kostenüberraschungen auf Sie warten, ist die volle Kostentransparenz für Sie zu jeder Zeit gewährleistet.

Anschrift

StraßeSchlacht 2
PLZ, Ort58791 Werdohl
Koordinaten51.2533,7.75441
KFZ-Navigation51.2533,7.75446

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 18:00
Dienstag08:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 12:30
Donnerstag08:00 - 18:00
Freitag08:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Vereinbarung.

Schnellaktionen

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Notar

Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.

Beurkundung von Rechtsgeschäften

Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.

Rechtsgebiete des Notars

Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.

Notar und Erbrecht

Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.

Hauptberuflicher Notar

In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.

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