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Der Gewerbeeintrag Kanzlei Putzo · Früh · Kollegen - Rechtsanwälte · Fachanwälte · Notare in Münster ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Recht & Beratung, Rechtsanwalt.
Die Kanzlei PUTZO · FRÜH · KOLLEGEN bietet im Rahmen eines zertifizierten Qualitätsmanagements durch ein überschaubares Team von Rechtsanwälten und Notaren persönlichen und zugleich kompetenten Rechtsrat von ausgewiesenen Spezialisten in nahezu allen Rechtsgebieten.
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1951 von Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Gross gegründet und hat sich seither stetig fortentwickelt. Derzeit praktizieren in der aus fünf Berufsträgern bestehenden Praxis zwei Notare, drei Rechtsanwälte und zwei Rechtsanwältinnen. Dabei legen wir größten Wert auf die Qualifikation als Fachanwältin und Fachanwalt, so dass zwei der Berufsträger sogar doppelte und dreifache Fachanwaltschaften aufweisen. Damit bieten wir unseren Mandanten Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Münster ist das Oberzentrum des Münsterlandes an der Münsterschen Aa und liegt zwischen Dortmund und Osnabrück. Schon 799 wurde der Ort erstmals erwähnt und ist heute gegliedert in Mitte, Nord, Ost...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.