Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
Der Gewerbeeintrag ADAC Bike ´n´ Ride Day in Recklinghausen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Motorrad.
ADAC Bike ´n´ Ride Day
Motorrad erfahren und erleben - das wird beim ADAC Westfalen Bike'n'Ride Day großgeschrieben. Immer zum Beginn der Zweiradsaison gibt es im Fahrsicherheitszentrum Westfalen (Recklinghausen) alles, was das Biker-Herz begehrt. Neben Schnupperkursen, Probefahrten, Motorrad-Bekleidung und Zubehör sorgen verschiedene Hersteller und Experten natürlich auch für Top-Beratung sowie ganz viel Fahrspaß rund ums Motorrad! Einsteiger sind hier genauso willkommen wie alte Hasen und Vollblut-Biker!
Recklinghausen am Nordrand des Ruhrgebietes liegt im gleichnamigen Kreis und wurde schon 1017 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Recklinghausen für die alljährliche Ruhrfestspiele sowie die...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Recklinghausen im Branchenbuch
Sie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Fahrschule in Recklinghausen? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe ADAC Bike ´n´ Ride Day bzw. der passenden Firma ADAC Bike ´n´ Ride Day benötigen! Alle Informationen zu ADAC Bike ´n´ Ride Day in Recklinghausen, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Fahrschule? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.