Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchweg 6, 56729 Baar-Wanderath |
Telefon: | 02656623 |
E-Mail: | kita-wanderath@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Schulstr. 2, 53506 Hönningen |
Telefon: | 026436407 |
Anschrift: | Bachstraße, 56729 Boos |
Telefon: | 026568689 |
E-Mail: | kiga-boos@gmx.de |
Anschrift: | Am Kindergarten 2-4, 53506 Ahrbrück |
Telefon: | 026436800 |
E-Mail: | info@wirbelwindkita.de |
Anschrift: | Auf der Heide 7, 56729 Langenfeld |
Telefon: | 02655684 |
E-Mail: | kita.st.quirinus@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Römerhügel 7, 56767 Uersfeld |
Telefon: | 026571354 |
Anschrift: | Higisring 2, 54578 Wiesbaum |
Telefon: | 0659399880 |
Anschrift: | Schulstr. 8, 54552 Dockweiler |
Telefon: | 06595469 |
E-Mail: | kg.dockweiler@vgv.daun.de |
Honerath im Landkreis Ahrweiler ist der Verbandsgemeinde Adenau zugehörig. Schon im Jahre 975 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Seine Lage in der Eifel macht Honerath zu einem beliebten...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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