Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Friedhofstr. 6, 55595 Spabrücken |
E-Mail: | kita_spabruecken@t-online.de |
Anschrift: | Hermannsgasse 13, 55595 Braunweiler |
Telefon: | 067068680 |
Anschrift: | Vogelsang 12, 55595 Wallhausen |
Telefon: | 067061493 |
Anschrift: | Sommerlocher Str. 8, 55595 Wallhausen |
Telefon: | 06706596 |
Anschrift: | Bergstr. 10, 55595 Winterbach |
Telefon: | 06756533 |
Anschrift: | Kreuznacher Straße, 55595 Sponheim |
Telefon: | 067586886 |
Anschrift: | Am Stromberg 11, 55595 Bockenau |
Telefon: | 067586232 |
E-Mail: | kindergarten@bockenau.de |
Anschrift: | Sponheimer Str. 24, 55595 Mandel |
Telefon: | 067130551 |
Anschrift: | Auf dem Palmstein, 55595 Weinsheim |
Telefon: | 067586013 |
Anschrift: | Schulstraße, 55595 Gutenberg |
Telefon: | 067068995 |
Im Jahr 1127 wurde der Ort Argenschwang im Hunsrück erstmals urkundlich genannt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählt unzweifelhaft die Burg Argenschwang, welche im 12. Jahrhundert errichtet wurde.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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