Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau |
Telefon: | 06341940105 |
Fax: | 063419407105 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Maximilianstraße 7, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341134002 |
Fax: | 06341134009 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Fröhnstr. 8, 66933 Pirmasens |
Telefon: | 063318400 |
Fax: | 06331842540 |
E-Mail: | info@pirmasens.de |
Anschrift: | Friedrichstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon: | 063218551556 |
Fax: | 063218551353 |
E-Mail: | bildung-kultur-sport@neustadt.eu |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern |
Telefon: | 06313651510 |
Fax: | 06313651519 |
E-Mail: | jugend@kaiserslautern.de |
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Spirkelbach im Pfälzerwald ist Teil der Verbandsgemeinde Hauenstein. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die beeindruckende Kirche zu Spirkelbach geprägt. Auch der alljährliche Brunnenlauf lädt zum Besuch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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