Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bachstraße, 56729 Boos |
Telefon: | 026568689 |
E-Mail: | kiga-boos@gmx.de |
Anschrift: | Kirchweg 6, 56729 Baar-Wanderath |
Telefon: | 02656623 |
E-Mail: | kita-wanderath@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 53520 Müllenbach |
Telefon: | 026921484 |
Anschrift: | Eulenbergstr. 1, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691583 |
Anschrift: | Auf der Heide 7, 56729 Langenfeld |
Telefon: | 02655684 |
E-Mail: | kita.st.quirinus@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Vinzenziusstr. 7, 53539 Kelberg |
Telefon: | 02692644 |
E-Mail: | st-vinzenzius-kelberg@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Am Bach 2, 53518 Leimbach |
Telefon: | 02691930426 |
E-Mail: | kiga.leimbach@web.de |
Anschrift: | Anschauer Str. 7, 56729 Weiler |
Telefon: | 026568460 |
Östlich von Nürburg im Gebiet der Verbandsgemeinde Kelberg ist Drees gelegen. Die urkundliche Ersterwähnung von Drees datiert in das Jahr 1222. der Heilige Antonius der Große ist als Ortspatron weit...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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