Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mainzer Strasse 25, 54550 Daun |
Telefon: | 065929330 |
Fax: | 065929336333 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225115160 |
Fax: | 022511570160 |
E-Mail: | kontakt@ksb-euskirchen.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Anschrift: | Trierer Str. 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561150 |
Fax: | 065611501000 |
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Anschrift: | Hauptstr. 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 02641870 |
Fax: | 0264187180 |
E-Mail: | stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de |
Anschrift: | Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571140 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
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Esch bei Gerolstein liegt an der oberen Kyll in der Vulkaneifel. Ein Besuch des Mimen- und Clownzentrums sowie des alljährlichen Oktoberfestes lohnt sich in besonderem Maße.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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