Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steimelsweg 16, 57520 Langenbach b. K. |
Telefon: | 026613824 |
Anschrift: | Graf-Gottfried-Staße 22, 57520 Friedewald |
Telefon: | 027431393 |
Anschrift: | Alte Stroth, 57586 Weitefeld |
Telefon: | 027431080 |
Anschrift: | Kirchstr. 9, 57520 Neunkhausen |
Telefon: | 026611888 |
Anschrift: | Im Bierfaß 35, 57520 Derschen |
Telefon: | 027431200 |
Anschrift: | Hachenburger Staße, 57567 Daaden |
Telefon: | 027436169 |
Anschrift: | Lamprechtstr. 17a, 57567 Daaden |
Telefon: | 027433926 |
Anschrift: | Niederndorfer Str. 2, 57583 Nauroth |
Telefon: | 027473149 |
E-Mail: | heilige-familie-nauroth@kita-ggmbh-koblenz.de |
Anschrift: | Schulstr. 8, 57520 Niederdreisbach |
Telefon: | 027436698 |
E-Mail: | kindergarten@niederdreisbach.de |
Anschrift: | Auf der Bitze 10, 57629 Norken |
Telefon: | 0266163512 |
Langenbach bei Kyrburg ist ganz in der Nähe von Bad Marienberg im Westerwald gelegen. bereits 1261 wurde der Ort erstmals schriftlich dokumentiert. Das Gemeindezentrum lädt zum Besuch ein.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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