Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen |
Telefon: | 06821202406 |
Fax: | 0682121530 |
E-Mail: | kreisstadt@neunkirchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg |
Telefon: | 06421670 |
E-Mail: | sport@marburg-biedenkopf.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413061704 |
Fax: | 06413062136 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Kaiserberg 9, 35396 Gießen |
Telefon: | 06413062029 |
E-Mail: | info@sportkreis-giessen.de |
Anschrift: | Goldhelg 20, 36341 Lauterbach |
Telefon: | 066419770 |
Fax: | 06641977336 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414070 |
Fax: | 064414071051 |
E-Mail: | info@lahn-dill-kreis.de |
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Im saarländischen Landkreis Neunkirchen befindet sich die Gemeinde Kirchhain. Zu besichtigen gibt es neben einer reizvollen Umgebung vor allen den idyllischen Ortskern. Die Dorfkirche stammt vermutlich aus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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