Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr.-Schultz-Lupitz-Str. 32, 38486 Klötze |
Telefon: | 039005413 |
Anschrift: | Badel Nr. 25, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039009264 |
Anschrift: | Steimker Hauptstr. 21, 38486 Klötze |
Telefon: | 03900880265 |
Anschrift: | Robert-Koch-Straße 6, 38465 Brome |
Telefon: | 0583384720 |
Fax: | 0583384972 |
Anschrift: | Ziegeleistr. 38/39, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901423096 |
Anschrift: | W.-Busch-Str. 22, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901423697 |
Anschrift: | Soeleckengarten 8c, 38486 Klötze |
Telefon: | 039008231 |
Anschrift: | Windmühlenstr. 15, 99425 Weimar |
Telefon: | 03643901296 |
E-Mail: | kita-windmuehle@htg-weimar.de |
Anschrift: | Eickhorster Weg 20 a, 29413 Dähre |
Telefon: | 03903195918 |
Anschrift: | Wernstedter Dorfstr. 46, 39624 Kalbe (Milde) |
Telefon: | 0390802447 |
Der Ort in der Jeetzeniederung befindet sich in der Nähe von Klötze. Die mittelalterliche Burgruine, der Bergfried und die barocke St. Marienkirche sind besonders beliebte Sehenswürdigkeiten.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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