Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 7, 29485 Lemgow |
Telefon: | 058831430 |
E-Mail: | kita-schweskau@drk-dan.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 6a, 39619 Arendsee (Altmark) |
Telefon: | 03939981816 |
Anschrift: | Jeetzer Dorfstr. 27, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 0390302732 |
Anschrift: | Kastanienallee 33, 39606 Altmärkische Höhe |
Telefon: | 039391310 |
Anschrift: | Am Sportplatz 2, 39624 Kalbe /Milde |
Telefon: | 0390302585 |
Anschrift: | W.-Busch-Str. 22, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901423697 |
Anschrift: | Badel Nr. 25, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039009264 |
Anschrift: | Seemarkenring 12, 29497 Woltersdorf |
Telefon: | 058411690 |
E-Mail: | dksbkiga-woltersdorf@t-online.de |
Anschrift: | Schulstr. 77 a, 29416 Apenburg-Winterfeld |
Telefon: | 039009791 |
Anschrift: | Ahornweg 12, 39606 Altmärkische Höhe |
Telefon: | 039391516 |
sRund 7 km westlich der Stadt Arendsee befindet sich der Ort Binde. Das Wappen des idyllischen Ortsteils von Arendsee zeigt drei Kegel über einem aufgeschlagenen Buch, welches von zwei goldenen Ähren...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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