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E-Mail: | mkinzel@manuela-kinzel-verlag.de |
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Telefon: | 0345233220 |
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Schon 1213 fand der heutige Ortsteil von Zerbst seine urkundliche Ersterwähnung. Bornum am südlichen Arm der Nuthe liegt am Rande des Flämings. Die mittelalterlichen Feldsteinkirchen der Ortsteile...
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Ein Verlag ist ein Medienunternehmen, das Manuskripte erzeugt und erwirbt, daraus Druckerzeugnisse herstellt und diese selbst oder über den Buchhandel verkauft. Dabei handelt es sich um Werke der Literatur, Kunst, Musik Unterhaltung oder Wissenschaft.
Nach der Gründung vieler Verlage wurden 1901 Rechtsgrundlagen des Verlagswesens festgelegt. Das Verlagsgesetz regelt Aufgaben und Honorare innerhalb des Verlagswesens sowie alle rechtlichen Fragen betreffend Verfasser und Verlagen. Das Verlagsgesetz gilt primär für Literatur- und Musikverlage. Andere gesetzliche Bestimmungen sind im Urheberechtsgesetz verankert.
Verlage entstanden nach der Erfindung und Ausbreitung des Buchdrucks. Im 19. Jahrhundert wurde insb. durch Zeitungen- und Zeitschriftenverlage Fortsetzungsserien (Periodika) gedruckt und oftmals später als Sammelband verkauft.
Neben Literatur- und Kunstverlagen gibt es Musikverlage. Außerdem existieren reine Wissenschaftsverlage, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage.
Zu den bekanntesten Verlagen in Deutschland zählen Rowohlt, detebe, Hoffmann und Campe, Piper, Kiepenheuer, S. Fischer und Suhrcamp.
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