Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedensstr. 62, 6268 Mücheln (Geiseltal) |
Telefon: | 03463660415 |
Anschrift: | Siedlung der DSF 8, 6647 Finne |
Telefon: | 0363775478 |
Anschrift: | Hoher Weg 3, 9116 Chemnitz |
Telefon: | 03713551956 |
E-Mail: | sonnenblumeev@gmx.de |
Anschrift: | Große Str. 24, 6268 Querfurt |
Telefon: | 03477122800 |
Anschrift: | Hallesche Str. 1, 6268 Obhausen |
Telefon: | 03477122904 |
Anschrift: | Katharinenstr. 1, 9119 Chemnitz |
Telefon: | 0371362270 |
E-Mail: | kita-katharinenstr@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Siedlung 7, 6268 Mücheln (Geiseltal) |
Telefon: | 03463222617 |
Anschrift: | Am Schloß 20, 6632 Balgstädt |
Telefon: | 03446427684 |
Anschrift: | Naumburger Str. 1, 6647 An der Poststraße |
Telefon: | 03446521472 |
Nebra (Unstrut) liegt an der Unstrut im Burgenlandkreis und wurde 876 schon erstmals urkundlich erwähnt. Sehr sehenswert sind unter anderem die Schlossruine, das Courths-Mahler Archiv und das Heimatmuseum...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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