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Der Gewerbeeintrag Dessau-Wörlitzer Eisenbahn in Dessau-Roßlau ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Reiseveranstalter.
Dessau-Wörlitzer Eisenbahn
Unter dem Motto „Einsteigen – Entdecken – Genießen“ lädt die Dessau-Wörlitzer Eisenbahn dazu ein, unsere Welterberegion auf komfortable Weise zu ´erfahren´. Auf 19 Kilometern erschließt sich die ganze Schönheit des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches – einer einzigartigen Landschaft, die Gartengestaltung, Architektur und bildende Kunst zu einem Gesamtkunstwerk vereint. Als Eisenbahnverkehrsunternehmen gewährleistet die Dessauer Verkehrs- und Eisenbahngesellschaft den reibungslosen Bahnverkehr und Streckenbetrieb. Der reguläre Fahrplanverkehr, Sonderfahrten sowie attraktive Kombinationsangebote für touristische Ziele begeistern unsere Fahrgäste aus aller Welt.
Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau liegt ca. 40 km nordöstlich von Halle (Saale) und entstand am 1. Juli 2007 aus den Städten Dessau und Roßlau (Elbe). Als eine der wenigen deutschen Städte besitzt...
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Ein Reiseveranstalter kombiniert in der Regel eigene Leistungen und Leistungen anderer Unternehmen u.a. Hotelübernachtungen, Bahnfahrten oder Flugtickets. Die Vermarktung der Pauschalreisen wird im Namen des Reiseveranstalters, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko angeboten.
Reisevermittler
Ein Reisevermittler versorgt die Reisenden ausschließlich mit Leistungen anderer Unternehmen. Dazu gehören u.a. Pauschalreisen, Hotelzimmer, Reiseversicherungen, Mietwagen, Bahntickets und Flugtickets. Die Reisenden müssen unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um nicht im eigenen Namen erbrachte sondern nur um vermittelte Leistungen handelt.
Aufgaben des Reisevermittlers
Ein Reisevermittler tritt in der Hauptsache als Berater bezüglich Reiseziel und Reiseart sowie Wahl des passenden Reiseveranstalters auf. Er sorgt für eine zügige Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Danach erfolgt in der Regel eine gültige Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter an den Kunden. Diese erfolgt wieder durch den Reisevermittler. Der Reisevermittler händigt die vom Reiseveranstalter ausgefertigten Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung der Reise aus.
Reisevertrag: Definition
Ein Reisevertrag kommt normalerweise ausschließlich mit einem Reiseveranstalter und nicht mit einem Reisevermittler zustande. Der Reisevertrag kann eine Pauschalreise oder einzelne Reisebausteine betreffen. Der abgeschlossene Vertrag erhält seine Gültigkeit mit einer E-Mail-Bestätigung oder durch Aushändigung einer Buchungsbestätigung durch den Reisevermittler. Außerdem kann auch der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung an den Kunden senden.