Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Schäferei 1, 6571 Wiehe |
Telefon: | 03467265677 |
E-Mail: | kita.wiehe@awo-thueringen.de |
Anschrift: | Kirchstr. 4, 6308 Klostermansfeld |
Telefon: | 03477225240 |
Anschrift: | Sangerhäuser Str. 32, 6343 Mansfeld |
Telefon: | 03478220221 |
Anschrift: | Hohe Str. 6 b, 9112 Chemnitz |
Telefon: | 0371304769 |
E-Mail: | sonnenschein@kindervereinigung-chemnitz.de |
Anschrift: | Dorfstr. 21, 6642 Nebra |
Telefon: | 03446122793 |
Anschrift: | Karl-Liebknecht-Str. 13, 6642 Nebra |
Telefon: | 03446122001 |
Anschrift: | Nebraer Str. 2, 6642 Bad Bibra |
Telefon: | 03446520353 |
Anschrift: | Hauptstr. 32, 6295 Lutherstadt Eisleben |
Telefon: | 03477320376 |
Anschrift: | Am Tonberg 10, 6343 Mansfeld |
Telefon: | 03478220231 |
Anschrift: | Promenade 1, 6343 Mansfeld |
Telefon: | 03478220470 |
Wolferstedt befindet sich inmitten des Landschaftsschutzgebietes Saale-Unstrut-Triasland. Eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten des Allstedter Ortsteils stellt die Veits-Kirche von 1180 dar.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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