Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift | Breite Straße 63, 16359 Biesenthal |
Telefon | 03337 451450 |
Anschrift | Lortzingstraße 1, 30177 Hannover |
Telefon | 0511 666652 |
info@academy-fahrschule-kretschmann.de | |
Website | https://www.academy-fahrschule-kretschmann.de/ |
Direkt anzeigen | Öffnungszeiten |
Anschrift | Grindelallee 17, 20146 Hamburg |
Telefon | 0176 20495940 |
info@fahrschule-musick.de | |
Website | http://www.fahrschule-musick.de |
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Anschrift | Ahornring 15, 16356 Ahrensfelde |
Telefon | 033394 57770 |
Anschrift | Schloßstr. 1E, 16356 Ahrensfelde |
Anschrift | Bützower Straße 88, 18236 Kröpelin |
Telefon | 038292 249 |
Anschrift | Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover |
Telefon | 0511 7002320 |
Fax | 0511 70023229 |
info@bkfa-hannover.de | |
Website | https://hannover.bkfa-nord.de/Kurse |
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Anschrift | Gartenweg 33, 18236 Kröpelin |
Telefon | 038292 345 |
Anschrift | Hamburger Allee 39, 30161 Hannover |
Telefon | 0511 2355477 |
dr.voss@verkehrspsych-praxis.de | |
Website | https://www.verkehrspsych-praxis.de |
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Anschrift | Lattenstieg 8, 22299 Hamburg |
Telefon | 040 5110582 |
Website | http://www.fahrschule-a-team.com |
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Durch seine Lage im Urstromtal der Elbe ist Bretsch in der nördlichen Altmark ein beliebter Ausflugsort. Die Bekanntheit des Ortsteils von Altmärkische Höhe zeugt sehr von ihrem regen Vereinsleben...
mehrAls privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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