Registergericht Riesa

Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa

Telefon:(+49) (0)3525-7 45 10
Fax:(+49) (0)3525-74 51 11
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de

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Wenn man Einsicht in das Vereinsregister nehmen oder sich über die Eintragung in das Vereinsregister informieren möchte, wendet man sich in der Regel an das zuständige Registergericht. Dieses hat im Normalfall seinen Sitz beim jeweiligen Amtsgericht. Die Kontaktdaten des Registergerichtes finden Sie hier.

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Registergericht FAQ Top 3 Fragen

Gibt es für Vereinsregister zentrale Amtsgerichte?
Ist das Vereinsregister eigentlich öffentlich zugänglich?
Güterrechtsregister – was ist das?
Weitere Fragen

Registergericht Riesa: Informationen zu Registergericht Riesa

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Registergericht Riesa. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Registergericht Riesa können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Registergericht Lexikon

Als Abteilungen der Amtsgerichte dienen Registergerichte normalerweise dem Führen der amtlichen Register (z. B. Handels- oder Vereinsregister).

Aufgaben der Registergerichte

Die Registergerichte sind – bis auf wenige Ausnahmen – innerhalb des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks tätig. In Registergerichten werden u. a. Partnerschaftsregister, Güterechtsregister und Partnerschaftsregister geführt.

Handels- und Genossenschaftsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Angaben zu angemeldeten wirtschaftlichen Unternehmen wie Kaufleute und Gesellschaften beinhaltet. Hingegen enthält das Genossenschaftsregister Angaben zu eingetragenen Genossenschaften. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister obliegt meist dem Amtsgericht, das seinen Sitz am Standort des Landgerichts hat.

Grundbuchführung

In den meisten Bundesländern obliegt die Führung des Grundbuchs den Registergerichten. Ausnahme bildet Baden-Württemberg.

Register mit besonderer Zuständigkeit

Das Führen des Verkehrszentralregisters obliegt dem Kraftfahrt-Bundesamt. Hingegen werden das Bundeszentralregister sowie das Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz geführt.

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