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Auf Grundlage der Vereinsregisterverordnung wird das Vereinsregister für eine bestimmte Region vom jeweiligen Amtsgericht geführt. Grundsätzlich können die einzelnen Bundesländer aber auch zentrale Gerichte bestimmen, die dann alle diesbezüglichen Zuständigkeiten bündeln. In Berlin ist es beispielsweise das Amtsgericht Charlottenburg, das als zentrales Registergericht in diesem Bereich fungiert.