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Ja, das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden. So ist es beispielsweise möglich, sich beim zuständigen Registergericht über eine Vereinseintragung zu informieren. Sie enthält unter anderem Angaben zum Gründungsdatum, zum genauen Namen und zum Vereinssitz. Für die Einsichtnahme in das Vereinsregister fallen in der Regel Verwaltungsgebühren an.
Das Vereinsregister wird grundsätzlich nach der Vereinsregisterordnung geführt, wobei hierfür entweder ein Amtsgericht in der Region des Vereinssitzes oder ein zentrales Amtsgericht (was selten der Fall ist, beispielsweise im Bundesland Berlin) zuständig ist. Im Vereinsregister können Neueintragungen erfasst werden, Änderungen vermerkt oder Löschungen vorgenommen werden.