ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Registergericht - Häufige Fragen

Ist das Vereinsregister eigentlich öffentlich zugänglich?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Ja, das Vereinsregister ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden. So ist es beispielsweise möglich, sich beim zuständigen Registergericht über eine Vereinseintragung zu informieren. Sie enthält unter anderem Angaben zum Gründungsdatum, zum genauen Namen und zum Vereinssitz. Für die Einsichtnahme in das Vereinsregister fallen in der Regel Verwaltungsgebühren an.    

Das Vereinsregister wird grundsätzlich nach der Vereinsregisterordnung geführt, wobei hierfür entweder ein Amtsgericht in der Region des Vereinssitzes oder ein zentrales Amtsgericht (was selten der Fall ist, beispielsweise im Bundesland Berlin) zuständig ist. Im Vereinsregister können Neueintragungen erfasst werden, Änderungen vermerkt oder Löschungen vorgenommen werden. 

Antwort bewerten:
(8)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren