| Wer kann Einblick in das Handelsregister erhalten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Bei einem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, weshalb grundsätzlich jeder Einsicht nehmen kann. Wer also Informationen zu einem Gewerbebetrieb oder einem Unternehmen benötigt, kann beim zuständigen Amtsgericht bzw. Registergericht einen Handelsregisterauszug – in der Regel gegen Verwaltungsgebühren – beantragen, bzw. das öffentlich Registerportal nutzen, das Einträge aus allen Bundesländern anzeigt. Schon seit 2007 wird das Handelsregister im Übrigen vollelektronisch geführt, was u.a. die Recherche nach Einträgen und deren Abruf immens erleichtert.