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Registergericht - Häufige Fragen

Wer kann Einblick in das Handelsregister erhalten?

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Bei einem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, weshalb grundsätzlich jeder Einsicht nehmen kann. Wer also Informationen zu einem Gewerbebetrieb oder einem Unternehmen benötigt, kann beim zuständigen Amtsgericht bzw. Registergericht einen Handelsregisterauszug – in der Regel gegen Verwaltungsgebühren – beantragen, bzw. das öffentlich Registerportal nutzen, das Einträge aus allen Bundesländern anzeigt. Schon seit 2007 wird das Handelsregister im Übrigen vollelektronisch geführt, was u.a. die Recherche nach Einträgen und deren Abruf immens erleichtert.

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