Fahrschule in Hainichen im Branchenbuch
Fahrschule Wiesner im Branchenbuch Hainichen
Dammstr. 2, 09661 Hainichen
0173 5938500
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Wiesner in Hainichen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Dammstr. 2 | |
PLZ, Ort | 09661 Hainichen | |
Koordinaten | 50.9742,13.1224 | |
KFZ-Navigation | 50.9742,13.1224 |
Mobil | 0173 5938500 |
fahrschule-wiesner@web.de |
Montag | 09:30 - 18:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Anhängerschulung, Automatikfahrzeugschulung, Fahrlehrer, Pkw-Fahrschulen, Zweiradausbildung |
Hainichen liegt ca. 26km östlich von Chemnitz und gegliedert in Bockendorf, Cunnersdorf, Eulendorf, Gersdorf, Falkenau, Riechberg, Siegfried, Schlegel und Berthelsdorf. Schon 1276 wurde Hainichen erstmals...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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