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Der Gewerbeeintrag DRK Freital Soziale Dienste gGmbH - Sozialstation, Betreutes Wohnen u. Senioren-WG in Freital ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Krankenpflege.
Herzlich Willkommen bei der DRK Freital Soziale Dienste gGmbH - Sozialstation, Betreutes Wohnen u. Senioren-WG. Wir versorgen unsere Klienten bei Bedarf rund um die Uhr und bieten damit eine gute Alternative zum Pflegeheim an. Zu unseren Leistungen gehören u.a.: Hauswirtschaftsdienste wie Morgen- und Abendtoilette, , Vorbereiten von Mahlzeiten, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Blutdruckmessen, einkaufen gehen, Putzen, Wäsche waschen u.v.m. ... Rufen Sie an und informieren Sie sich. Wir freuen uns auf Sie. Ihre DRK Freital Soziale Dienste gGmbH - Sozialstation, Betreutes Wohnen u. Senioren-WG.
Freital liegt südwestlich von Dresden im Döhlener Becken und entstand 1921 durch den Zusammenschluss von Deuben, Döhlen und Potschappel. Freital wurde 1206 urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt...
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Allgemein kümmert sich die Gesundheits- und Krankenpflege mit der Versorgung und Betreuung von Menschen, die z. B. krank oder behindert sind.
Krankenpfleger: Begriffsdefinition
Ehemals waren Krankenpfleger und Krankenschwester gängige Berufsbezeichnungen im Gesundheitswesen. Seit 2004 wird dieser Berufszweig als Gesundheits- und Krankenpfleger bezeichnet.
Ambulante Pflege
Wenn pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt werden, spricht man von ambulanter Pflege (Schweiz: spitalexterne Pflege). Die ambulante Pflege kann von Angehörigen o. ä. als nichtprofessionelle Pflegepersonen oder aber durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen durchgeführt werden.
Sozialstation
Oft wird die ambulante Pflege von Sozialstationen in privater oder öffentlicher Trägerschaft wahrgenommen. In der Freien Wohlfahrtspflege sind z. B. das Deutsche Rote Kreuz, Diakonie oder Caritas tätig.
Häusliche Krankenpflege
Dieser umgangssprachliche Begriff steht für die ambulante Krankenpflege. Im Zuge der häuslichen Krankenpflege kann der Patient durch einen Pflegedienst in einem bestimmten Maß medizinisch versorgt.