Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Zum Sportplatz 1, 21516 Müssen |
Telefon: | 04155808881 |
E-Mail: | kita@drk-kv-rz.de |
Anschrift: | Von-Wachtholtz-Weg 15, 21516 Müssen |
Telefon: | 04155498139 |
Anschrift: | Liperiring 1, 21514 Büchen |
Telefon: | 04155499580 |
Anschrift: | Möllner Straße 4, 21514 Büchen |
Telefon: | 041553829 |
Anschrift: | Am Indutsriepark 3-10, 21514 Büchen |
Telefon: | 04155492824 |
Anschrift: | Lindenweg 17, 21514 Büchen |
Telefon: | 041553865 |
Anschrift: | Grabauer Straße 24a, 21493 Schwarzenbek |
Telefon: | 041512078337 |
Anschrift: | Verbrüderungsring 41, 21493 Schwarzenbek |
Telefon: | 04151892411 |
Fax: | 04151892414 |
E-Mail: | kita.elisabeth@kirche-schwarzenbek.de |
Anschrift: | Dorfstraße 16, 21514 Witzeeze |
Telefon: | 041554598 |
Müssen befindet sich in der Nähe von Büchen und umfasst das Vorwerk Louisenhof. Bereits 1513 wurde das Gut Müssen schriftlich dokumentiert. Ein Besuch der ortsbildprägenden Kapelle von 1963 ist...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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