Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Redlingsweg 5, 25842 Langenhorn |
Telefon: | 04672624 |
Anschrift: | Schoolstraat 6, 25842 Langenhorn |
Telefon: | 046721735 |
Anschrift: | Schulstraße 1, 25917 Enge-Sande |
Telefon: | 046622352 |
Anschrift: | Dorfstraße 4, 25920 Stedesand |
Telefon: | 046622495 |
E-Mail: | kindergarten-stedesand@kielnet.net |
Anschrift: | Dorfstraße 242, 25917 Leck |
Telefon: | 046627527 |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 25821 Bordelum |
Telefon: | 046715458 |
Anschrift: | Dorfstraße 59, 25852 Bordelum |
Telefon: | 046711095 |
Anschrift: | Süderstraße 4, 25917 Leck |
Telefon: | 046621355 |
Anschrift: | Dorfstraße 91 A, 29520 Risum-Lindholm |
Telefon: | 046614859 |
Anschrift: | Herrenkoogstraße 1 A, 29520 Risum-Lindholm |
Telefon: | 046614604 |
Bargum ist ein anerkannter Erholungsort, welcher sich zwischen Marsch und Geest befindet. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Gemeinde zählen die Bargumer Kirche, welche im Kern von 1250 stammt, und...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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