Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sylter Bogen 1, 25899 Niebüll |
Telefon: | 046614945 |
Anschrift: | Gather Landstr. 75, 25899 Niebüll |
Telefon: | 04661152309 |
Fax: | 04661152311 |
Anschrift: | Gather Landstraße 75, 25899 Niebüll |
Telefon: | 04661900210 |
Fax: | 04661900210 |
Anschrift: | Dorfstraße 91 A, 29520 Risum-Lindholm |
Telefon: | 046614859 |
Anschrift: | Dorfstraße 266, 29520 Risum-Lindholm |
Telefon: | 046618791 |
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Telefon: | 04661730 |
E-Mail: | kiga-regenbogen-klixbuell@ev-kita-werk.de |
Anschrift: | Dorfstraße 59, 25852 Bordelum |
Telefon: | 046711095 |
Anschrift: | Dorfstraße 4, 25920 Stedesand |
Telefon: | 046622495 |
E-Mail: | kindergarten-stedesand@kielnet.net |
Anschrift: | Schoolstraat 6, 25842 Langenhorn |
Telefon: | 046721735 |
Anschrift: | Redlingsweg 5, 25842 Langenhorn |
Telefon: | 04672624 |
Witsum an der Godel liegt auf einem Geestrücken auf der Insel Föhr. Schon im Jahre 1509 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Die touristenfreundliche Gemeinde ist besonders für Erholung...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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