Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Beuthiner Straße 50 a, 23701 Eutin |
Telefon: | 045211234 |
Anschrift: | Eutiner Straße 40 a, 23689 Pansdorf |
Anschrift: | Sarkwitzer Straße 37, 23689 Pansdorf |
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Anschrift: | Am Ehrenmal 5, 23689 Pansdorf |
Telefon: | 045043577 |
Fax: | 04504609182 |
E-Mail: | kleine-raupe@kirchenkreis-eutin.de |
Anschrift: | Strandweg 1, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450278326 |
Fax: | 0450278326 |
E-Mail: | kinderstube-travemuende@kinderwege.de |
Anschrift: | Im Beiboot 2, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450272612 |
Fax: | 0450272612 |
E-Mail: | kinderspielkreis-travemuende@t-online.de |
Anschrift: | Nordlandring 17, 23570 Lübeck |
Telefon: | 0450271002 |
Fax: | 04502886353 |
E-Mail: | st.lorenz@kitawerk.de |
Anschrift: | Ostseestraße 23, 23758 Hansühn |
Die Hafenstadt Neustadt in Holstein liegt im Kreis Ostholstein an der Lübecker Bucht. Südöstlich der Stadt befindet sich das Naturschutzgebiet Neustädter Binnengewässer. Die Hafenstadt ist in die...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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