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Die Stadtkasse ist allgemein mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs betraut und ist für die Buchhaltung desselben verantwortlich. Dabei befasst sich die Kassenverwaltung nicht nur mit der Beitreibung von regelmäßigen Kommunalabgaben (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühren), sondern auch mit solchen Gebühren, welche durch Fachämter festgesetzt werden. Dies kann beispielsweise Gebühren der Parkraumbewirtschaftung oder Kosten für die Ausstellung von Ausweisdokumenten betreffen. Die Kontoverbindung der Stadtkasse ist normalerweise auf dem Gebührenbescheid vermerkt.