Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedhofsweg 7a, 24787 Fockbek |
Telefon: | 0433161330 |
Fax: | 0433161371 |
Anschrift: | Strandholm 2, 24857 Fahrdorf |
Telefon: | 0462134040 |
E-Mail: | kindergarten@fahrdorf.kkslfl.de |
Anschrift: | Hauptstr. 35, 25799 Wrohm |
Telefon: | 04802750375 |
Fax: | 048027514888 |
E-Mail: | kontakt@ev-kiga-friedensstern.de |
Anschrift: | Im Sande 3, 24787 Fockbek |
Telefon: | 043313382138 |
Anschrift: | Am Markt 4, 24791 Alt Duvenstedt |
Telefon: | 04338500 |
Anschrift: | Ulmenallee 11, 24852 Langstedt |
Telefon: | 046095292 |
E-Mail: | kiga-langstedt@web.de |
Anschrift: | Berliner Str. 1, 24852 Eggebek |
Telefon: | 04609358 |
Fax: | 04609953549 |
E-Mail: | kita-eggebek@t-online.de |
Anschrift: | Alter Landweg 2, 25795 Weddingstedt |
Telefon: | 048188687 |
Anno 1426 fand Wohlde seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde liegt auf einer Geestinsel in der Eider-Treene-Sorge-Niederung. Die geschichtsträchtige Holmer Schanze sollte besucht werden.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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