Geschäftsausstattung & Messebau
Der Begriff Geschäftsausstattung wird auf zwei Ebenen verwendet: Erstens ist die Geschäftsausstattung in der kaufmännischen Bilanzierung ein Teil der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Beim Gestaltungswesen gilt die Geschäftsausstattung für Produkte nach Corporate-Design-Vorgaben (z. B. Visitenkarten, Umschläge).
Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Im Rechnungswesen gilt die Betriebs- und Geschäftsausstattung für Gegenstände, die vorrangig dem administrativen Bereich der langfristigen Produktionsbereitschaft dienen. Somit ist der Posten BGA ein Oberbegriff für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens.
Betriebsausstattung
Die Betriebsausstattung dient primär der Verwaltung und dem Vertrieb, nicht aber direkt dem Produktionsprozess. Z. B. Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Werkstattausrüstungen und Laboreinrichtungen sind typische Beispiele für die Betriebsausstattung.
Geschäftsausstattung
Insb. Einrichtungen für den Verkauf bzw. Handel von Waren und Produkten sind Teil der Geschäftsausstattung. So zählen Ladeneinrichtungen und Schaufensteranlagen als übliche Beispiele für die Geschäftsausstattung. Ferner sind Büromöbel, EDV-Anlagen u. a. Teil der Geschäftsausstattung.
Messebau
Ausstellungen und Fachmessen sind für zahlreiche Unternehmen ein werbewirksames Mittel für neue Kunden- und Geschäftskontakte. Messestände bestehen normalerweise aus Orientierungs-, Präsentations-, Besprechungs- und Funktionszonen.