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Kindergärten in Weede - Anschrift & Kontakt (Seite 2)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Trave 60 a + d, 23795 Bad Segeberg
Telefon:04551969273
Anschrift:Hamdorfer Weg 1a, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045518026900
Anschrift:Twiete 12, 23795 Mözen
Telefon:0455192986
(0)
Kindergarten "Gänseblümchen"
7.94 km von Weede
Anschrift:Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
Telefon:0453361425
(0)
Kindergarten "Regenbogen"
10 km von Weede
Anschrift:Heiderfelder Straße 13, 23816 Leezen
Telefon:04552778
Anschrift:Kükelser Weg 8, 23829 Wittenborn
Telefon:045542611
Anschrift:Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
Telefon:045335197
(0)
Kindergruppe Travenbrück
10.84 km von Weede
Anschrift:Schulstraße 27, 23843 Travenbrück
Telefon:045317351
Anschrift:Teichstraße 8, 23619 Zarpen
Telefon:045331635
Fax:04533610985
E-Mail:kita-arche-noah@kirche-zarpen.de
(0)
Naturkindergartengruppe Erlinge
11.5 km von Weede
Anschrift:Poggenbreeden 3 a, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:015737322047
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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