Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Delle 11 a, 99826 Mihla |
Telefon: | 03692442062 |
Anschrift: | Stadtweg 2b, 99998 Seebach |
Telefon: | 03601440886 |
Anschrift: | Hinter der Kirche 1 , 99826 Mihla |
Telefon: | 03692441909 |
Anschrift: | Am Anger 16, 99947 Sundhausen |
Telefon: | 03604370422 |
Anschrift: | Seebacher Weg 2, 99986 Niederdorla |
Telefon: | 03601750815 |
Anschrift: | Pfarrstr. 3, 99986 Langula |
Telefon: | 036018883327 |
E-Mail: | kontakt@kindergarten-langula.de |
Anschrift: | Herbslebener Str. 5, 99100 Dachwig |
Telefon: | 03620620013 |
Anschrift: | Turmstr. 2, 99887 Gräfenhain |
Telefon: | 03624313779 |
Anschrift: | Schmalkalder Str. 57 a, 98596 Brotterode-Trusetal |
Telefon: | 03684032228 |
Fax: | 03684032228 |
E-Mail: | info@kindergartenbrotterode.de |
Sonneborn liegt im thüringischen Landkreis Gotha, zugeordnet der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal. Eine urkundliche Erwähnung kann bereits für das 9. Jahrhundert nachgewiesen werden. Sonneborn...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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