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Lohnsteuerhilfe Weida (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Karl-Liebknecht-Platz 10, 07907 Schleiz
Telefon:03663401564
E-Mail:kathrin.mueller@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 36, 07613 Heideland-Lindau
Telefon:03669156151
E-Mail:eckart.hanf@vlh.de
Anschrift:Erich-Mühsam-Str. 32, 08062 Zwickau
Telefon:0375787685
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Oppurger Weg 4, 07381 Pößneck
Telefon:03647420704
Fax:03647425271
E-Mail:iris.schilling@vlh.de
Anschrift:Königstr. 19, 08233 Treuen
Telefon:0374684023
Fax:0374684003
E-Mail:franziska.forner@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Tunnelweg 13, 08371 Glauchau
Telefon:0376378223
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
Anschrift:Kirchweg 11, 07751 Rothenstein
Telefon:03642453858
E-Mail:kerstin.glaesser@vlh.de
Anschrift:Falkenweg 12, 08066 Zwickau
Telefon:0375473820
Fax:0375473820
E-Mail:angelika.schwabe@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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