Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681740 |
Fax: | 03681742561 |
E-Mail: | schule-sport@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 98544 Zella-Mehlis |
Telefon: | 03682852500 |
Fax: | 03682852400 |
E-Mail: | ansorg@zella-mehlis.de |
Anschrift: | Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036857740 |
Fax: | 03685774132 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 036934858436 |
E-Mail: | info@lra-sm.de |
Anschrift: | Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden |
Telefon: | 036836670 |
Fax: | 03683667250 |
E-Mail: | stadt@schmalkalden.de |
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Eichenberg liegt von Bergen umgeben im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. In der Ortsmitte befindet sich die Kirche der Gemeinde, die im Jahr 1111 erstmals in einer Urkunde namentlich erwähnt wurde. Am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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