Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jahnstr. 6, 7639 Bad Klosterlausnitz |
Telefon: | 03660182630 |
Fax: | 03660125568 |
Anschrift: | Am Postberg 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232201 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648232227 |
Anschrift: | Leubsdorf 37, 7819 Lemnitz |
Telefon: | 03648230803 |
Anschrift: | Weltwitz 5, 7819 Schmieritz |
Telefon: | 03648123231 |
Anschrift: | Großsaara 23 , 7589 Saara |
Telefon: | 03660420978 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Am Porstendorfer Weg 1, 7570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 0366072450 |
Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Die Gemeinde Ottendorf liegt im Tal der Roda im Thüringer Landkreis Saale-Holzland. Erstmals in einer Urkunde erwähnt wurde der Ort im Jahr 1254. Prägend für das Ortsbild sind die Fachwerkhäuser.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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