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Der Gewerbeeintrag Parkett Schmidt Parkett- und Fußbodenleger in Benshausen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
Parkett Schmidt Parkett- und Fußbodenleger
Als traditionelles Handwerksunternehmen steht unsere Firma für ein umfangreiches Leistungsspektrum. Unsere Bodenleger und Parkettleger verlegen, schleifen, ölen, sanieren oder erneuern wir Böden aller Art für Sie. Egal, ob Fertigparkett, Laminat, Kork, PVC, Teppich oder Linoleum - Sie haben die Wahl, welcher Boden am besten zu Ihren Vorstellungen passt. Unterbodenvorbereitungen, Abschleifarbeiten, Versiegelungen oder Verspachtelungen gehören ebenfalls zu unseren Angeboten. Sie möchten selbst handwerklich tätig werden? Kein Problem, wir verleihen auch hochwertige Schleifmaschinen und anderweitiges Zubehör. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und gönnen Sie sich und Ihren Böden unsere hochwertige Handwerksqualität!
Die thüringische Gemeinde Benshausen liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Freistaat Thüringen. Sie wurde erstmals 1274 in einer Urkunde erwähnt, der zugehörige Ortsteil Ebertshausen 838...
Weitere Einträge zu Bauausführung in Benshausen im Branchenbuch
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Bauvorgang
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Baubeginn
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Bauüberwachung
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Bauabnahme
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.