Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Die Lange Str. 18/20, 99334 Amt Wachsenburg |
Telefon: | 03628605948 |
Anschrift: | Am Anger 31 b, 99439 Großobringen |
Telefon: | 03643420641 |
Fax: | 036434789942 |
E-Mail: | kita-grossobringen.tt@twsd.de |
Anschrift: | Frienstedter Weg 122, 99192 Nesse-Apfelstädt |
Telefon: | 03620870263 |
Anschrift: | Am Anger 1 , 99195 Alperstedt |
Telefon: | 03620450930 |
Anschrift: | Lindenstr. 21, 99439 Vippachedelhausen |
Telefon: | 03645272552 |
Anschrift: | Berlstedter Str. 128, 99439 Neumark |
Telefon: | 03645272560 |
E-Mail: | zwergenland.neumark@t-online.de |
Anschrift: | Weinbergstr. 128, 99195 Nöda |
Telefon: | 03620470421 |
Anschrift: | Anger 2, 99441 Umpferstedt |
Telefon: | 03643902700 |
Anschrift: | Neue Str. 3, 99195 Großrudestedt |
Telefon: | 03620477780 |
Anschrift: | Dorfstr. 26, 99441 Lehnstedt |
Telefon: | 03645380489 |
Die Gemeinde gliedert sich in Klettbach und Schellroda und ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld. Die Bockwindmühle und die Klettbacher Kirche sind besonders sehenswert.
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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