Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 071319940 |
Fax: | 071319948418 |
E-Mail: | Sozial-Versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstraße 23, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131562643 |
Fax: | 07131563190 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchheimerstraße 1, 74357 Bönnigheim |
Telefon: | 07143273227 |
Fax: | 07143273270 |
E-Mail: | stadtverwaltung@boennigheim.de |
Anschrift: | Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld |
Telefon: | 070622610 |
Fax: | 0706226113 |
E-Mail: | info@oberstenfeld.de |
Anschrift: | Adolzfurter Straße 12, 74626 Bretzfeld |
Telefon: | 079467710 |
Fax: | 0794677114 |
E-Mail: | rathaus@bretzfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71723 Großbottwar |
Telefon: | 071483123 |
Fax: | 071483177 |
E-Mail: | c.beiermeister@grossbottwar.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Landkreis Heilbronn im Norden von Baden-Württemberg liegt in der Region Heilbronn-Franken. Gegliedert ist der Kreis in die Städte Bad Wimpfen, Gundelsheim und Neudenau sowie die Gemeinden Leingarten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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