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Gerichtsvollzieher in Cottbus - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Bartsch
4.76 km von Cottbus
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 03046 Cottbus
Telefon:015123983879
Sprechzeiten:Di 13:30-14:30 Uhr
Anschrift:Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
Telefon:035563720
Fax:03556372200
E-Mail:verwaltung@agcb.brandenburg.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Obergerichtsvollzieher Spichale
6.1 km von Cottbus
Anschrift:Thiemstraße 130, 03048 Cottbus
Telefon:03563603411
Sprechzeiten:Mo 10:00-11:15 Uhr
Do 10:00-12:00 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Noack
6.1 km von Cottbus
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 03046 Cottbus
Telefon:0356395802
Fax:035639991563
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr
Fr 9:30-10 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieherin Pohlmann
6.1 km von Cottbus
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 03046 Cottbus
Telefon:01705558503
Fax:03555263038
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherin Puttke
6.1 km von Cottbus
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 03046 Cottbus
Telefon:01743009892
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Wache
6.1 km von Cottbus
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 03046 Cottbus
Telefon:01739700873
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr
Do 13-14 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Pohl
6.23 km von Cottbus
Anschrift:Str. d. Jugend 33, 03050 Cottbus
Telefon:03555290158
Fax:03555290159
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr
Do 9-10 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Lippstreu
6.31 km von Cottbus
Anschrift:Karl-Liebknecht-Str. 4, 03046 Cottbus
Telefon:035549494333
Fax:035549494339
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Kaßler
6.56 km von Cottbus
Anschrift:Thiemstr. 135, 03046 Cottbus
Telefon:017623118961
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr
Do 15-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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