Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heinrich-Heine-Str. 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 035629860 |
Fax: | 0356298615088 |
E-Mail: | sozialamt@lkspn.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 035629860 |
Fax: | 0356298610088 |
E-Mail: | info@lkspn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 67, 03046 Cottbus |
Telefon: | 03556120 |
E-Mail: | wohngeldstelle@cottbus.de |
Anschrift: | Lindenpark 6 , 15898 Neuzelle |
Telefon: | 0336528350 |
Fax: | 03365283535 |
E-Mail: | amt@neuzelle.de |
Anschrift: | Markt 1, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 03573701253 |
Fax: | 03573701107 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schlossstr. 13 a, 15913 Märkische Heide |
Telefon: | 03547185131 |
Fax: | 03547185117 |
E-Mail: | info@maerkische-heide.de |
Anschrift: | Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03375200 |
Fax: | 03375201256 |
E-Mail: | info@dahme-spreewald.de |
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Der Landkreis Spree-Neiße befindet sich im äußersten Südosten Brandenburgs. Er ist untergliedert in die Ämter Burg (Spreewald), Döbern-Land und Peitz. Darüber hinaus gibt es die amtsfreien Städte...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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