Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Adickesallee 67-69, 60322 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921234742 |
Fax: | 06921237948 |
E-Mail: | info.amt64@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922010 |
Fax: | 061922011724 |
E-Mail: | soziales@mtk.org |
Anschrift: | Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832840 |
E-Mail: | wohngeld@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 3, 61352 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061729990 |
Fax: | 061729999800 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Herrnstr. 61, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652871 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden |
Telefon: | 0611313163 |
Fax: | 0611313923 |
E-Mail: | wohnungsvermittlung@wiesbaden.de |
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Bereits im Jahre 794 fand Zeilsheim erstmals urkundliche Erwähnung. Der Stadtteil befindet sich im äußersten Westen Frankfurts und grenzt an einige Orte des Main-Taunus-Kreises. Kulturelle Highlights von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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