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Gerichtsvollzieher in Oestrich-Winkel - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Kleindienst
7.86 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Gerichtsstr. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon:06434903883
Fax:06434909565
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
Do 9-10 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieher Kohl
7.86 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Gerichtsstr. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon:06772969549
Fax:06772969551
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Fr 13-14 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieher Lameth
19.65 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Fleckenbornstr. 6, 65232 Taunusstein-Wehen
Telefon:06128970097
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr Fr 11-12 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Seydewitz
57.95 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Dornburgstr. 7, 65599 Dornburg
Telefon:064362848549
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-10:30 Uhr (beim AG Idstein)
Weitere Behörden in der Nähe von Oestrich-Winkel
(17)
Obergerichtsvollzieher Klingler (Bezirk 1)
13.12 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Birkenweg 17, 55413 Weiler
Telefon:06721992566
Fax:06721992567
(17)
Gerichtsvollzieherin Wilhelmi
15.21 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Im Quellborn 5, 55270 Klein-Winternheim
Telefon:06136953749
Fax:06136953756
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Wenz (Bezirk 6)
15.24 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Im Nieder-Olmer-Pfad 40, 55270 Klein-Winternheim
Telefon:06136996468
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Obergerichtsvollzieherin Rosenbaum (Bezirk 2)
15.61 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Wiesbachstr. 36a, 55576 Zotzenheim
Telefon:06701204751
Fax:06701204752
(5)
Obergerichtsvollzieherin Trapp (Bezirk 3)
18.58 km von Oestrich-Winkel
Anschrift:Lindelstr. 15, 55452 Guldental
Telefon:06707961183
Fax:06707961184
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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