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Amt für Bauordnung, Abt. Wohnangelegenheiten des Landkreises in Grevesmühlen (Wohnungsamt)

Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

(3.5 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:0384130400
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungszeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Änderung meldenzur Webseite  

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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Wohnungsamt-FAQ

Weitere Fragen

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Wohnungsamt Bernstorf: Informationen zu Amt für Bauordnung, Abt. Wohnangelegenheiten des Landkreises

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Bauordnung, Abt. Wohnangelegenheiten des Landkreises in Grevesmühlen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Bauordnung, Abt. Wohnangelegenheiten des Landkreises in Grevesmühlen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.