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Sozialämter in Erkenbrechtsweiler - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt des Landkreises
23.1 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen
Telefon:0711390248310
Fax:0711390258031
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Erkenbrechtsweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.43 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Hauptstraße 19, 72639 Neuffen
Telefon:070251060
Fax:07025106293
E-Mail:stadt@neuffen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 16-18 Uhr
(3)
Sozialamt
3.57 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Marktplatz 1, 73252 Lenningen
Telefon:070266090
Fax:0702660944
E-Mail:gemeinde@lenningen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 15.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.03 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms
Telefon:071237207128
Fax:07123720733128
E-Mail:stefanie.jedele@dettingen-erms.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 9-12 Uhr sowie Mi 9-12 Uhr und 16-18:30 Uhr
(6)
Sozialamt
6.5 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach
Telefon:071251560
Fax:07125156379
E-Mail:info@bad-urach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 15-18:30 Uhr
(3)
Sozialamt
10.26 km von Erkenbrechtsweiler
Anschrift:Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen
Telefon:071239250
Fax:0
E-Mail:stadt@metzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mi 15.30 - 18.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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