Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck |
Telefon: | 070231060 |
Fax: | 07023106144 |
E-Mail: | stadt@weilheim-teck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 14, 79230 Kirchheim unter Teck |
Telefon: | 07021502342 |
Fax: | 07021502372 |
E-Mail: | m.roser@kirchheim-teck.de |
Anschrift: | Hauptstr. 7, 73262 Reichenbach an der Fils |
Telefon: | 0715350050 |
Fax: | 0715395702102 |
E-Mail: | post@reichenbach-fils.de |
Anschrift: | Kirchheimer Straße 69, 73249 Wernau |
Telefon: | 0715393450 |
Fax: | 071539345205 |
E-Mail: | info@wernau.de |
Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612020 |
Fax: | 071612024190 |
E-Mail: | kreissozialamt@landkreis-goeppingen.de |
Anschrift: | Schulstraße 5-7, 73207 Plochingen |
Telefon: | 0715370050 |
Fax: | 071537005199 |
E-Mail: | rathaus@plochingen.de |
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Ohmden ist am Rande der Metropolregion Stuttgart gelegen. Der Ort fand bereits 1125 in einer Urkunde Erwähnung. Sehenswert ist insbesondere die barocke Pfarrkirche, welche den Heiligen Cosmas und Damian...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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