Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 23, 71672 Marbach am Neckar |
Telefon: | 071441020 |
Fax: | 07144102300 |
E-Mail: | rathaus@schillerstadt-marbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 29, 71711 Steinheim-Murr |
Telefon: | 07144263155 |
Fax: | 07144263129 |
E-Mail: | info@stadt-steinheim.de |
Anschrift: | Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen |
Telefon: | 0714274253 |
Fax: | 0714274407 |
E-Mail: | stadt@bietigheim-bissingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 71691 Freiberg am Neckar |
Telefon: | 07141278167 |
Fax: | 07141278137 |
E-Mail: | rathaus@freiberg-an.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71679 Asperg |
Telefon: | 07141269220 |
Fax: | 07141269253 |
E-Mail: | info@asperg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar |
Telefon: | 0714628093220 |
E-Mail: | info@remseck.de |
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Marbach am Neckar liegt im Landkreis Ludwigsburg und ist bekannt als die Geburtsstadt von Friedrich Schiller und Sitz des Deutschen Literaturarchivs. Am Ostufer einer Neckarschleife gelegen, wurde Marbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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